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Du kannst dich für dein FSJ oder deinen BFD sofort hier online bewerben:

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Weitere Infos zur Bewerbung

Wir freuen uns über deine Bewerbung, wenn du aus dem Ausland kommst, bisher als Au-Pairs gearbeitet hast oder in Deutschland Asyl beantragt hast.

Aber für einen Freiwilligendienst gibt es gesetzliche Vorschriften. Es gibt auch Anforderungen, die notwendig sind, um in den Einsatzstellen zu arbeiten und die Seminare besuchen zu können.

Unter den folgenden Links findet Ihr alle wichtigen Infos.

Für ältere Freiwillige aus Deutschland im BFD (ü27) sind keine gesonderten Voraussetzungen notwendig. Aber in Bezug auf Sozialleistungen, Rente etc. gesetzliche Vorschriften, auf die ein Freiwilligendienst Auswirkungen hat. Diese findest du hier als Info.  

Au-Pairs

Voraussetzung für einen Freiwilligendienst:
Mindestalter: 18 Jahre
Sprachlevel: mindestens B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Nachweis durch ein Zertifikat oder vergleichbarer Nachweis)
Visum: Wenn du aus einem anderen Land kommst, musst du ein Visum beantragen. Die Ausländerbehörde kann deinen bestehende Aufenthaltstitel verlängern, wenn du im Anschluss an dein Au-Pair ein FSJ oder einen BFD machst. Kümmere dich daher zeitig um die Verlängerung. Sonst musst du aus Deutschland ausreisen und kannst erst aus deinem Heimatland ein Visum beantragen.

Kein Visum brauchen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten plus Island, Lichtenstein, Norwegen), Menschen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika. Trotzdem brauchen alle Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern (mit Ausnahme von EU-Bürgerinnen und Bürgern) eine Aufenthaltserlaubnis für ein FSJ oder einen BFD in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass du nach der Einreise zur Ausländerbehörde gehst und dir eine Aufenthaltserlaubnis bestätigen lässt.
Das Bewerbungsverfahren für Au-Pairs ist genauso wie bei Bewerbungen aus dem Inland. Die Leistungen sind dieselben wie bei deutschen Bewerber/innen. Mit dem Visum für einen Freiwilligendienst (FSJ und BFD) bestätigst du, dass du ohne deutsche Sozialleistungen leben kannst. Du darfst auch keiner nebenberuflichen Erwerbstätigkeit (Arbeit) nachgehen.

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Aus dem Ausland (Incomer)

Voraussetzung für eine Bewerbung aus dem Ausland:
Mindestalter: 18 Jahre
Sprachlevel: mindestens B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Nachweis durch ein Zertifikat oder vergleichbarer Nachweis)

Für die Einreise nach Deutschland gelten aufgrund von Corona besondere Voraussetzungen. Kläre vor Deiner Bewerbung ab, ob Du einreisen kannst:

Informationen des auswärtigen Amtes zur Einreise



Visum: Für einen Freiwilligendienst musst du in Deiner Heimat ein Visum beantragen. Das Visum erteilt die deutsche Botschaft. Wichtig ist, dass du der Botschaft sagst, dass du ein FSJ oder einen BFD machen willst. Du bekommst das Visum nur, wenn du genug Geld nachweisen kannst, um in Deutschland zu leben. Und  du darfst als Freiwilliger oder Freiwillige in Deutschland auch nicht nebenher arbeiten, um Geld zu verdienen.

Kein Visum brauchen nur Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Menschen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Trotzdem brauchen alle Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern (mit Ausnahme von EU-Bürgerinnen und Bürgern)eine Aufenthaltserlaubnis für den Freiwilligendienst in Deutschland.

Bewerbungsverfahren für Bewerber/innen aus dem Ausland

Wenn wir deine Bewerbungs-Unterlagen haben, laden wir dich zu einem Gespräch ein. 

Du wirst in deinem Freiwilligenjahr (BFD oder FSJ) täglich mit Menschen zusammen sein, die du betreust.. Deshalb musst du ein Gespräch in Deutsch führen können. Außerdem möchten wir etwas über deine Motivation erfahren. Daher ist es wichtig, dass wir dich kennen lernen. Bei Bewerbungen aus dem Ausland kann ein erstes Gespräch auch per Skype stattfinden. Für ein zweites Gespräch vor Beginn des FSJ oder BFD musst du nach Deutschland kommen.

Es ist gut, wenn du dir auch ein paar Tage deine Einsatzstelle anschaust, wo du deinen Freiwilligendienst machen wirst. So lernst du die Arbeit und die Menschen dort schon ein wenig kennen und kannst sehen, ob dir die Arbeit Freude macht.

Wenn du dich mit der Einsatzstelle einigen kannst, kommt es zu einem Vertrag. Mit diesem Vertrag kannst du dich bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland um ein Visum bewerben.

Anreise und Rückreise: Kosten für die Anreise und Rückkehr können wir nicht bezahlen.  

Unterkunft: Es gibt nur ganz wenige kostenfreie Unterkünfte. Deshalb musst du dir selbst ein Zimmer suchen. Das ist momentan in Deutschland und insbesondere in den Städten schwierig und sehr teuer.

Hier findest du Unterstützung für deine Wohnungssuche in München:
https://jiz-muenchen.de/suche/?ac-filter=Wohnen&i=2

Probezeit: Es gibt eine Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag gekündigt werden. Man muss keine Gründe nennen. Den Aufenthaltstitel hast du ausschließlich für die Zeit deines Dienstes. Wenn dein FSJ oder dein BFD endet, musst du wieder in Deine Heimat. Du musst wissen, dass es dieses Risiko gibt.

Die meisten Freiwilligen sind aber so motiviert  und zuverlässig, dass sie die Probezeit bestehen.

Wichtiger Hinweis: Für alle, die vor allem Deutsch lernen oder Geld verdienen möchten, ist der Freiwilligendienst nicht geeignet. Dafür gibt es bessere Alternativen. 

Geflüchtete Menschen

Generell ist ein FSJ oder ein BFD für geflüchtete Menschen eine gute Möglichkeit, verschiedene Berufsfelder der sozialen Arbeit kennen zu lernen. Voraussetzung ist aber, dass du so gut deutsch sprichst und verstehst, dass Du dem Alltag in der Einsatzstelle und den Seminaren folgen kannst. Der Sprachniveau muss mindestens B1 sein.

Außerdem gelten für Geflüchtete je nach Status (Aufenthaltstitel) besondere Voraussetzungen:

Asylberechtigte (Aufenthaltserlaubnis) können ohne Einschränkung einen Freiwilligendienst ableisten.

Asylbewerber/innen, über deren Antrag noch nicht entschieden ist (Aufenthaltsgestattung) oder die eine Duldung haben, müssen zunächst warten. Sie können dann einen Freiwilligendienst aufnehmen, wenn die Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis für ein FSJ oder einen BFD ausspricht. 

Bei Asylbewerber/innen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern ist die Aussicht von der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis zu bekommen, sehr gering. 

Die Zustimmung der Arbeitsagentur ist für einen Freiwilligendienst nicht notwendig.

Besonderheiten für Flüchtlinge:
Leistungen aus dem Freiwilligendienst werden nach dem § 7 Asyl­bewerberleistungs­gesetz angerechnet. Das bedeutet, dass der Staat von dir erwartet, dass du selbst einen Teil der Kosten für deine Unterkunft und die Verpflegung, wenn du Geld verdienst. Du solltest dich daher erkundigen, wie viel du behalten darfst, bevor Du einen Vertrag unterschreibst.

ü 27

Bildungstage im BFD für Bundesfreiwillige über 27 Jahre
Sie sind über 27 und wollen sich für einen Freiwilligendienst bewerben? Dann können Sie nur den Bundesfreiwilligendienst machen, der keine Altersbegrenzung hat. Für Teilnehmende über 27 Jahren gelten aber zum Teil andere Vorschriften. Auch hier handelt es sich um ein Bildungsjahr mit verpflichtenden Seminartagen. Aber die Bildungstage sind auf 12 Tage (bei 12 Monaten) reduziert.

Arbeitszeit Bundesfreiwillige über 27
Sie können, wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, zwischen Vollzeit und Teilzeit wählen. Allerdings müssen Sie bei Teilzeit mindestens 20,1 Stunden in der Einsatzstelle arbeiten.

Das Bildungskonzept des Paritätischen für ü27
Freiwillige im BFD sind oft in Lebenssituationen, in denen sich im Leben etwas ändert. Jugendliche im BFD haben z.B. gerade die Schule abgeschlossen und überlegen sich, welche Ausbildung zu ihnen passt. Die Situation für Teilnehmende ab 27 Jahren ist dagegen ganz anders. Sie sind eventuell gerade arbeitslos und suchen eine Neuorientierung oder einen Wiedereinstieg in den Beruf. Andere wollen sich in der Familienzeit sozial engagieren. Wieder andere wollen den Übergang ins Rentenalter sinnvoll gestalten. Alle diese Motive müssen ernst genommen werden.

Außerdem brauchen älterer Teilnehmenden ein anderes Bildungskonzept: Sie haben mehr Lebenserfahrung, andere Bildungsbedürfnisse und eventuell weniger Zeit für ihre Weiterbildung. Zum Beispiel können diese Personen Seminare, die an mehreren Tagen hintereinander stattfinden, oft nicht besuchen, weil sie sich um ihre Familie kümmern müssen. Ältere Freiwillige orientieren sich bei den Seminaren auch mehr an thematischen Inhalten als junge Menschen.

Wegen dieser Erfahrungen hat sich der Paritätische in Bayern für ein eigenes Bildungskonzept für die Ü-27-Gruppe entschieden. Sie werden als eigene Seminargruppe geführt.

 

Das aktuelle Kursprogramm der ü27-Bildungstage finden Sie im Download-Bereich

Kooperation zwischen den Trägern in der Seminararbeit bei ü27
Paritätischer Landesverband und Diakonie

Die Ü-27 Freiwilligen haben eine Seminarleitung beim Paritätischen.

Sie führt mit der Gruppe 
* ein Anfangsseminar
* ein Reflexionsseminar
* ein Endseminar durch.

Es  entsteht zumindest für diese Zeit ein gewisser Grad an Zusammengehörigkeit in der Gruppe. Es können Freundschaften entstehen und der Austausch untereinander wird gefördert.

Bei den restlichen Seminartagen können die Freiwilligen aus dem Kursprogramm auswählen. Durch die Zusammenarbeit von Paritätischem und Diakonie können die Seminare  in Nürnberg und München stattfinden. So können die Freiwilligen Seminartage nach eigenem Interesse die Themen und den Ort auswählen, an dem das Seminar ist.

Pädagogische Begleitung der ü 27

Freiwillige über 27 Jahre sind in ganz Bayern verteilt. Diese Aufgabe kann nicht eine Pädagogin allein erfüllen. Es gibt bei den Sozialpädagoginnen eine Aufgabenteilung. Die Seminarleitung in München ist zentral für alle Teilnehmenden der Ü27-Gruppe für die Seminare zuständig. Sie ist auch für die Freiwilligen in München/Oberbayern außerhalb der Seminare da. Für alle anderen Teilnehmenden ist in den Teams vor Ort (Nürnberg, Regensburg, Kempten, Würzburg) eine pädagogische Fachkraft für die individuelle pädagogische Begleitung zuständig.

Das bedeutet: Die pädagogische Mitarbeiterin der Regionalstelle besucht die Freiwilligen in der Einsatzstelle, um zu hören, wie es den Freiwilligen geht. Sie führt Gespräche mit den Freiwilligen und den zuständigen Personen, die die Freiwilligen in der Einsatzstelle bei der Arbeit anleitet.  

In einer Broschüre haben wir weitere Informationen für Sie zusammen gefasst.