Registierung SV-Meldeportal
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Können 2024 wieder Vereinbarungen abgeschlossen werden?
Antwort
BFD: der Vereinbarungsstopp ist aufgehoben. Einsatzstellen des Paritätischen können daher ab sofort wieder die unterschriebenen Vereinbarungen an den Paritätischen schicken.
Dabei gilt die folgende aufgrund der besonderen Haushaltssituation getroffene Ausnahmeregelung:
Ausnahmsweise können Vereinbarungen mit Dienstbeginn zum 01.01.2024 noch im laufenden Monat Januar genehmigt werden, sofern sie fehlerfrei und genehmigungsfähig bis zum 31.01.2024 beim BAFzA eingehen. Die Vereinbarungen mit Start Januar sollen direkt nach München geschickt werden. Sofern die freiwillig dienstleistende Person den BFD vor Erhalt der Bestätigung der BFD-Vereinbarung seitens des BAFzA angetreten hat, so geschieht dies auf eigenes Risiko der Einsatzstelle. Zu beachten sind insbesondere versicherungsrechtliche Aspekte. Gleiches gilt für Verlängerungen, sofern ein direkter Anschluss an das ursprüngliche Dienstende vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 möglich ist.
FSJ: FSJ-Vereinbarungen können weiterhin abgeschlossen werden. Das späteste Enddatum des Dienstes sollte vorerst der 31. August sein. Bis dahin sind die Mittel genehmigt.
Können Freiwillige im BFD mit einer vom Bund unterzeichneten Vereinbarung starten?
Antwort
Alle Freiwilligen, die eine unterschriebene Vereinbarung vom Bund haben, können starten. Die Mittel für die Zuschüsse für das Taschengeld und die Bildungszuschüsse sind dann im Haushalt genehmigt. Wichtig bei Freiwilligen aus dem Ausland, die einen Aufenthaltstitel benötigen, ist jedoch, den Dienstantritt zu melden. Die Meldung erfolgt an das allgemeine BFD-Postfach bfd@paritaet-bayern.de
Freiwilligendienst als Lern- und Orientierungsdienst
Freiwilligendienste sind eine besonderen Form des bürgerschaftlichen Engagements. Sie sind als Lern- und Orientierungsdienst gesetzlich geregelt und unterscheiden sich dadurch in der Ausgestaltung von anderen Formaten des Bürgerschaftlichen Engagements.
Der Paritätische in Bayern bietet die beiden Formate FSJ und BFD an. In beiden Formaten erhalten Freiwillige die Chance, sich in einer sozialen Einrichtung zu engagieren, unter Anleitung erste Einblicke in das Berufsfeld zu bekommen und ihre Persönlichkeit durch den Alltag in ihrem Einsatzbereich und während der Bildungstage beim Träger weiter zu entwickeln.
Die Einsatzstellen und Träger teilen sich Bildungsarbeit für die Freiwilligen. In den Einsatzstellen lernen die Freiwilligen unter Anleitung einer qualifizierten Fachkraft in der Praxis und durch Reflexionsgespräche das Einsatzfeld kennen. Die pädagogischen Fachkräfte des Paritätischen in Bayern organisieren die Seminare und gewährleisten in enger Kooperation mit den Einsatzstellen die individuelle pädagogische Begleitung auch außerhalb der Seminare.
Zusammenarbeit von Einsatzstelle und Paritätischem
Die Einsatzstellen und Träger teilen sich Bildungsarbeit für die Freiwilligen. In den Einsatzstellen lernen die Freiwilligen unter Anleitung einer qualifizierten Fachkraft in der Praxis und durch Reflexionsgespräche das Einsatzfeld kennen. Die anleitende Fachkraft ist die erste Ansprechperson für die Freiwilligen, sie führt sie in die Arbeit an und steht aber auch für Fragen und bei Schwierigkeiten beratend zur Seite.
Die pädagogischen Mitarbeiter/innen des Paritätischen in Bayern organisieren die Seminare und gewährleisten in enger Kooperation mit den Einsatzstellen die individuelle pädagogische Begleitung auch außerhalb der Seminare. Dazu zählt mindestens ein Einsatzstellenbesuch, in dem ein gemeinsames Gespräch mit der anleitenden Fachkraft und dem/der Freiwilligen geführt wird. Die pädagogische Mitarbeiter/innen vermitteln insbesondere auch bei Schwierigkeiten mit den Freiwilligen oder in der Einsatztstelle und suchen nachh gemeinsam mit allen Beteiligten nach tragbaren Lösungen.
Wer kann Einsatzstelle beim Paritätischen werden?
Antwort
Soziale Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege sowie der Behindertenhilfe.
Welche Voraussetzungen muss eine Einrichtung erfüllen, um als Einsatzstelle anerkannt zu werden?
Antwort
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um als Einsatzstelle anerkannt zu werden:
- Die Einrichtung ist gemeinwohlorientiert.
- Die Freiwilligen werden als zusätzliche Hilfskräfte eingesetzt.
- Die Einrichtung hält geeignete Tätigkeiten und Lernfelder mit überwiegend praktischen Hilfstätigkeiten bereit.
- Die Einrichtung verpflichtet sich, die Arbeitsmarktneutralität zu wahren.
- Die Einrichtung sorgt für eine fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen. Dafür beauftragt sie eine qualifizierte Fachkraft.
- Die Einrichtung gewährleistet die Freistellung für die Bildungstage.
- Beteiligung / Übernahme der Kosten für die Freiwilligen.
- Vertragsabschluss zur Durchführung des FSJ bzw. BFD mit dem Paritätischen in Bayern.
Welchen Nutzen haben Einsatzstellen von Freiwilligen?
Antwort
Einsatzstellen erhalten durch engagierte Freiwillige zusätzliche Hilfskräfte, durch die sie die Betreuungsqualität ihrer Klientinnen und Klienten verbessern. Durch die aktive Einbindung ins Team und Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Freiwilligen erhalten die Einsatzstellen Anregungen für die eigene Arbeit. Rund 50% der Freiwilligen entscheiden sich nach einem FSJ oder BFD für einen sozialen Beruf. Insofern sind die Freiwilligendienste auch eine Möglichkeit, gezielt Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Wie wird man Einsatzstelle?
Antwort
Einrichtungen, die Freiwillige als zusätzliche Hilfskräfte beschäftigen möchten, müssen sich als Einsatzstelle anerkennen lassen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bestehen in den Formaten FSJ und BFD unterschiedliche Anerkennungsverfahren. Näheres dazu wird bei den jeweiligen Formaten beschrieben.