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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD?

Antwort

 

FSJ

BFD

Altersgrenze

Ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis Vollendung des 27. Lebensjahres

ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht; keine Altersgrenze nach oben

Einsatzbereich

Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts- und Gesundheitspflege, Kultur und Denkmalpflege, Sport, Natur- und Umweltschutz

Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur und Denkmalpflege, Sport, Integration, Zivil- und Katastrophenschutz, Natur und - Umweltschutz

Im Ausland möglich

ja. Allerdings bietet der Paritätische in Bayern keine Auslandsdienste an.

nein

Dienst

In Vollzeit

Für Teilnehmende unter 27 Jahren in Vollzeit, für ältere Freiwillige und im Rahmen des Sonderprogramms mit Flüchtlingsbezug auch in Teilzeit mit mindestens 20,1 Stunden möglich

Bildungstage

25 Bildungstage (bei 12 Monaten)

25 Bildungstage, davon 5 Tage politische Bildung in den Bildungszentren. Teilnehmer/innen über 27 Jahren 12 Tage. (jeweils bei 12 Monaten)

Träger

anerkannte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene oder geborene Träger.

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben; zwischengeschaltet sind die Zentralstellen der Wohlfahrtsverbände. Diese arbeiten wiederum mit den regionalen Trägern zusammen.

Vereinbarung / Vertrag der Freiwilligen mit

vom Land anerkannten Trägern und der Einsatzstelle (3 Vertragspartner)

dem Bund (2 Vertrags­partner).

Die Einsatzstelle und der Träger stimmen der Vereinbarung zu, sind aber keine Vertragspartner.

Frage 2

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Antwort

Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) engagieren sich junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) richtet sich als generationenübergreifender Dienst an Menschen jeden Alters.

Bewerberinnen und Bewerber sollten sozial interessiert sein, sensibel, geduldig, offen und tolerant. Sie müssen bereit sein, sich mit sich selbst, den Anforderungen in den Einsatzstellen und den Betreuten auseinanderzusetzen. Mit dem Beginn der Arbeit im FSJ/BFD ergibt sich für die Freiwilligen die Pflicht, die übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und zuverlässig zu erfüllen.

Darüber hinaus wird eine aktive und selbstständige Mitarbeit und Mitgestaltung bei den begleitenden Seminaren erwartet.

Frage 3

Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?

Antwort

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel zwölf, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch ein Einsatz von bis zu 24 Monaten möglich. Ein FSJ im Ausland kann nicht verlängert werden, es dauert höchstens 12 Monate.

Die Freiwilligendienste beginnen in der Regel am 1. September eines jeden Jahres.

Frage 4

Wie kann ich mich bewerben?

Antwort

Zur Bewerbung an die jeweilige Regionalstelle gehören: 

-        ein Bewerbungsanschreiben

-        der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen

-        ein tabellarischer Lebenslauf (2fach)

-        eine Kopie des letzten Schul- oder Berufszeugnisses

-        ein Passbild

-        <link file:11799 download>der ausgefüllte Bewerbungsbogen

Weitere Infos findest Du auf der Seite Weitere Infos zur Bewerbung

Frage 5

Gibt es eine Anerkennung für mein Engagement?

Antwort

FSJ und BFD werden bei einigen sozialpflegerischen und pädagogischen Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Wer einen Freiwilligendienst abgeleistet hat, darf grundsätzlich bei der Studienplatzvergabe nicht benachteiligt werden. Im Gegenteil: Wer sich auf einen zu Beginn oder während des FSJ / BFD zugewiesenen Studienplatz erneut bewerben möchte, der hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ/der BFD kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Jede/r Teilnehmende im FSJ und BFD erhält ein qualifiziertes Zeugnis über den geleisteten Dienst. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und kann damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Für ihr Engagement erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld.

Frage 6

Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?

Antwort

Alle Dienste sind als Bildungs- und Orientierungsjahr konzipiert, bei dem die Freiwilligen neben dem Einsatz in sozialen Einrichtungen auch Bildungstage besuchen. 

Die praktische Arbeit in den Einsatzstellen wird durch Seminare begleitet. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Die Auseinandersetzung mit psychologischen sowie politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen gehört ebenso zum Inhalt.

Frage 7

Wer kann einen Freiwilligendienst anbieten?

Antwort

Träger eines FSJ werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes zugelassen, in dessen Gebiet Einsatzstellen eingerichtet sind. Daneben gibt es geborene Träger, wie den Paritätischen Wohlfahrtsverband.

In der Regel werden als Träger juristischen Personen zugelassen, die geeignete Einsatzplätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen betreuen. Die Zulassungsbehörde überprüft, ob der Träger die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des FSJ bietet. Es gibt Richtlinien zur Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres, anhand derer entschieden wird.

Der Träger im FSJ anerkennt dann soziale Einrichtungen als Einsatzstelle, wenn sie gemeinwohlorientiert sind und die Freiwilligen arbeitsmarktneutral einsetzen, geeignete Einsatzmöglichkeiten und eine fachliche Anleitung gewährleisten.

Einrichtungen, die Bundesfreiwillige einsetzen möchten, müssen sich einer Zentralstelle (dem Bund oder einer verbandlichen Zentralstelle zuordnen). Zudem müssen Einrichtungen die Anerkennung als Einsatzstelle für den BFD  erwerben. Über den entsprechenden Antrag entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Neben der Anerkennung als BFD-Einsatzstelle kann auch gleichzeitig die Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle bzw. FÖJ-Einsatzstelle beantragt werden (beimr zuständigen Träger). Sehr viele Einrichtungen bieten gleichzeitig Einsatzplätze für den BFD und ein FSJ an.

Frage 8

Wo kann ich einen Freiwilligendienst beim Paritätischen machen?

Antwort

Wir arbeiten in ganz Bayern mit Einsatzstellen zusammen. Unsere Regionalstellen mit den Ansprechpartnerinnen für Dich findest Du in München (Oberbayern) Nürnberg (Mittel- und Oberfranken), Regensburg (Niederbayern und Oberpfalz), Kempten (Allgäu) und Würzburg (Unterfranken).

Die Kontakt-Adressen findest Du hier