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17.06.2024

Freiwilligendienst in Teilzeit

Seit dem 28. Mai 2024 ist das lang angekündigte Teilzeitgesetz für Freiwillige unter 27 Jahren in Kraft getreten. Im Rahmen der Teilzeitmöglichkeit wurden weitere Änderungen in den Text mit aufgenommen, die teils von Freiwilligen und Trägern von Freiwilligendiensten gefordert wurden.

Was ist neu?

  • Auch junge Menschen unter 27 Jahren können jetzt einen Dienst in Teilzeit ohne Begründung absolvieren. Sie müssen jedoch mehr als 20 Stunden arbeiten
  • Die Seminartage bleiben im vollen Umfang und als ganze Seminartage in Vollzeit bestehen.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Teilzeitdienst. Die Einsatzstelle muss zustimmen.
  • Die Höhe des Taschengelds kann bis zu 604 € im Monat betragen. Bei Teilzeit ist dieser Betrag zu kürzen. Die Einsatzstelle legt das Taschengeld fest
  • Als zusätzliche Leistung wurde die Mobilitätspauschale eingeführt. Freiwillige im Paritätischen bekommen ein Deutschlandticket oder einen Fahrkostenzuschuss von ihrer Einsatzstelle.

Was ist noch ungeklärt?

Momentan ist noch nicht vollständig geklärt, ob es ein Teilzeit-Freiwilligendienst ebenso anerkannt wird wie ein Dienst in Vollzeit. Wer für die Anrechnung auf das Studium oder die Ausbildung einen Freiwilligendienst absolviert, sollte sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren, ob ein Dienst in Teilzeit angerechnet wird.