Seit dem 28. Mai 2024 ist das lang angekündigte Teilzeitgesetz für Freiwillige unter 27 Jahren in Kraft getreten. Im Rahmen der Teilzeitmöglichkeit wurden weitere Änderungen in den Text mit aufgenommen, die teils von Freiwilligen und Trägern von Freiwilligendiensten gefordert wurden.
Was ist neu?
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Was ist noch ungeklärt?
Momentan ist noch nicht vollständig geklärt, ob es ein Teilzeit-Freiwilligendienst ebenso anerkannt wird wie ein Dienst in Vollzeit. Wer für die Anrechnung auf das Studium oder die Ausbildung einen Freiwilligendienst absolviert, sollte sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren, ob ein Dienst in Teilzeit angerechnet wird.